Ab 1. Jänner 2004 ist die Vollautonomie der Medizinischen Universität in Graz erreicht. Damit ist sie mit umfassender Rechtspersönlichkeit ausgestattet und hat eine neue Selbständigkeit. Dazu gehören sowohl ein eigenes Budget wie auch die Autonomie in Personalangelegenheiten. Neue Mitarbeiter stehen nun in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität als Dienstgeber. Kollektivverträge sind derzeit im Dachverband der Universitäten in Ausarbeitung.
Mehr dazu: www.medunigraz.at/news.html
(19. Dezember 2003)