
An der Medizinischen Universität Graz ist gemäß § 30 Universitätsgesetz 2002 eine Ethikkommission eingerichtet. Diese ist aufgrund einer Vereinbarung mit der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) sowohl für das LKH-Univ.Klinikum Graz als auch für alle anderen Landeskrankenanstalten zuständig. Zentrale Aufgabe der Kommission ist die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen. Die ihr vorgelegten Projekte werden unter Beachtung der Grundsätze der Deklaration von Helsinki, der EC- und ICH-GCP Guidelines und unter Einhaltung der einschlägigen Regelungen des AMG, des MPG, des KALG, des KAKuG und aller anderen in Betracht kommenden Rechtsvorschriften auf ihre ethische Unbedenklichkeit überprüft.
> Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz
> Ethikkommissionen in Österreich
> Ethikkommission gem. § 41 AMG u. § 58 MPG für das Bundesland Steiermark